Kontakt und Service

Kieferorthopäde Königswinter

Sprechzeiten

Montag 08:00-12:00 und 14:00-18:30 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon 02244 / 900 902
E-Mail kontakt@dr-terbrueggen.de
Dollendorfer Straße 1–3, 53639 Königswinter-Oberpleis

Erste Hilfe für Zahnspangenträger

Herausnehmbare Zahnspangen

Kommt es bei einem herausnehmbaren Gerät zu einer Druckstelle (o. ä.) bitten wir Sie, umgehend einen Termin in der Praxis zu vereinbaren. Tritt das Problem an einem Feiertag oder Wochenende auf, so kann das Gerät bis zum nächsten Termin weggelassen werden (höchstens jedoch 3–4 Tage).

Festsitzende Zahnspangen

Ein Bracket oder Band hat sich gelöst und Du-Sie ha(st)ben keine Beschwerden oder Druckstellen? Kein Problem, das kommt schon mal vor!
Hat sich ein Bracket beziehungsweise Band (Metallring) gelöst und „hängt es“ noch am Bogen, belassen Sie bitte alles so, wie es ist. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Wiederbefestigung! Hat sich hingegen ein Bracket oder Band ganz gelöst und somit besteht keine Verbindung mehr zum Behandlungsbogen? Dann sollte dieses Teil vorsichtig entfernt werden. Falls der Bogen im Zahnfleisch stören sollte, kann er auch abgepitscht werden oder mit Wachs ausgeblockt werden. Bewahren Sie es bitte auf und bringen Sie es zum nächsten Termin mit. Vereinbaren Sie einen Termin zur Wiederbefestigung!

Gelöster Bogen und pieksende Drähte

Versuchen Sie, den Bogen wieder in die runde Öffnung des Bandes einzusetzen, z. B. mithilfe einer Pinzette (o. ä.). Vereinbaren Sie einen Termin zur Wiederbefestigung!

Störende Bogenenden oder gebrochene Drahtbögen, die stören

Falls möglich, kann das Ende des Bogens vorsichtig mit dem Finger umgeknickt werden. Sollte dies nicht durchführbar sein, hilft häufig Wachs. Wenn Ihnen allerdings kein Wachs mehr zur Verfügung steht, versuchen Sie bitte, die pieksenden Enden von Drahtbögen mit einem „Seitenschneider“ (o. ä.) abzuknipsen. Vereinbaren Sie einen Termin zur Wiederbefestigung!

Gummiringe (Ligaturen) haben sich von der festen Zahnspange gelöst

Eine Behandlungskette aus Gummi ist gerissen. Teilen Sie uns dies bitte beim nächsten Termin mit.

Beschwerden nach Einsatz der festsitzenden Zahnspange

Wurde die festsitzende Zahnspange neu eingesetzt, so können vorübergehend Beschwerden auftreten. Diese Beschwerden klingen jedoch in der Regel nach einigen Tagen wieder ab.

Zahnfleischentzündung

Zahnfleischentzündungen haben ihre Ursache meist in ungenügender Mund- und Zahnpflege. Reinigen Sie Zähne und Zahnfleisch nach jedem Essen gemäß unserer Empfehlung. Tritt keine Besserung ein, so vereinbaren Sie einen Kontrolltermin bei uns.

Was tun bei einem Zahnunfall?

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind besonders häufig von Frontzahnverletzungen betroffen: Bei Spiel-, Sport- und Verkehrsunfällen werden Zähne ausgeschlagen oder Teile eines Zahnes brechen ab. Diese Zahnverluste verursachen oft jahrelange Behandlungen und ziehen erhebliche Folgekosten nach sich. Häufig werden auch Kau- und Sprechfunktion sowie nicht zuletzt das Aussehen beeinträchtigt.

Ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne können jedoch gerettet werden!

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln!
  • Bei starker Blutung auf Gaze oder Stoff-Taschentuch beißen, äußerlich Eiswürfel auflegen.
  • Je nach Zahnverletzung wie unten beschrieben vorgehen.
  • Möglichst rasch Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen.

Zahn stark gelockert oder verschoben

Situation belassen und nicht am Zahn manipulieren.
Nur vorsichtig zusammenbeißen.

Zahn abgebrochen oder ausgeschlagen

Suchen Sie den Zahn unbedingt und fassen Sie nur die Zahnkrone, aber nicht die Wurzel an. Niemals den Zahn reinigen, auch wenn er verschmutzt ist. Lagern Sie den Zahn so schnell wie möglich feucht, am besten in kalter Milch, steriler Kochsalzlösung (von Arzt oder Apotheke) oder in einer speziellen Rettungsbox (Dentosafe®).

In der Zahnrettungsbox kann der Zahn für 24 Std. in einer physiologischen Nährlösung gelagert werden. Die lebenden Zellen an der Wurzel bleiben erhalten, wenn der Zahn innerhalb von 30 min nach dem Unfall hineingegeben wird. So erhält man die Chance, den Zahn beim Zahnarzt oder in einer Zahnklinik wieder einsetzen lassen zu können – erheblich kostengünstiger als ein künstlicher Zahnersatz.

Eine Rettungsbox gehört deshalb in die Verbandskästen von Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Rettungsfahrzeugen und natürlich in die Hausapotheke von Familien mit Kindern.

Wer übernimmt die Kosten?

Nach § 28 und 29 Abschnitt B, Abs.1–3 des Sozialgesetzbuches V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungsanspruch, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Die Leistungen der Krankenkasse müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten …

Leider sind jedoch die Selbstheilungskräfte von Zahnstellungs- oder Kieferanomalien in der Regel sehr gering, d. h. sie „heilen nicht von alleine“ aus.

Vor Beginn einer möglichen Behandlung bewertet der Kieferorthopäde die Schwere der Fehlstellung und untersucht unter anderem, ob die Zahn- und Kieferfehlstellung in der Leistungspflicht der Krankenkassen liegt. Hierzu bedient er sich der von den Krankenkassen festgelegten sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG genannt.

Seit 2002 existiert eine Einteilung in sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG). Mit diesen neuen Regeln wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Für viele Kinder hat dies leider zur Folge, dass sie eine kieferorthopädische Behandlung nicht über die Krankenkasse erstattet bekommen.

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind in einer Art Tabelle in jeweils fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Obwohl in der Regel auch bei den Graden 1 und 2 eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist, werden die Kosten für die Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen.

Falls die Kiefer- und Zahnfehlstellung Ihres Kindes nicht in der Leistungspflicht der Krankenkasse liegt (KIG: Grad 1 bzw. 2) empfehlen wir Ihnen, die Behandlung privat durchführen zu lassen. Unsere Abrechnung erfolgt im gesetzlich vorgegebenen Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Zahlungsweise wird in einem sozial verträglichen Rahmen mit Ihnen vereinbart.

Auch die Beihilfe erstattet bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung übernimmt sie jedoch nur die Kosten für eine durchschnittliche Behandlung. Inwiefern die Beihilfe im Einzelfall für bessere Leistungen und modernere Techniken aufkommt, kann nach Einreichen eines Behandlungsplanes festgestellt werden.

Die Privaten Krankenversicherungen erstatten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit sowohl prophylaktische Maßnahmen (z. B. die Beseitigung von Fehlfunktionen) als auch kieferorthopädische Behandlungen. Die Erstattung erfolgt dem jeweiligen Tarif entsprechend; viele Versicherte haben einen Selbstbehalt.

Achtung: Einige Krankenversicherungen bieten in den ersten Versicherungsjahren eine relativ geringe Zahnstaffel. Das Gebiet Kieferorthopädie sollte daher im Versicherungsvertrag Ihres Kindes wegen der oftmals kostspieligen Behandlungen nicht außer Acht gelassen werden.

Auf das neue KIG-System haben sich bisher nur wenige Versicherungen spezialisiert (z. Zt. DKV, Mannheimer). Lassen Sie sich bezüglich Behandlungskosten, Wartezeiten und prozentualer Beteiligung von einem Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens beraten.

Bei der Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes gibt es verschiedene Varianten. Diese unterscheiden sich nicht nur in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Geräten, sondern insbesondere auch, was das Behandlungsziel angeht!

In jedem Fall sollte gewährleistet sein, dass der Biss während der Wachstumsphase korrigiert wird, was in der Regel durch (lose) funktionskieferorthopädische Apparaturen erfolgt. Kosmetische Probleme wie z. B. kleine Lücken, leicht rotierte Zähne oder geringe Engstände könnten gegebenenfalls noch im Erwachsenenalter reguliert werden. Eine Bissregulierung ist jedoch nach abgeschlossenem Wachstum nur noch mittels chirurgischer Lagekorrektur der Kiefer möglich!

Fragen Sie uns nach den unterschiedlichen Möglichkeiten und deren Kosten. Um Ihnen die Durchführung der notwendigen Behandlung Ihres Kindes zu ermöglichen, kommen wir Ihnen gerne mit einer Ratenzahlung entgegen.

Weitere Fragen

Es empfiehlt sich, die Gebissentwicklung bereits im Alter von 6–9 Jahren zum ersten Mal von einem Spezialisten kontrollieren zu lassen, da bestimmte Anomalien schon in diesem Alter korrigiert werden sollten.

Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer sind nicht nur unschön – sie lösen unter Umständen auch gesundheitliche Probleme aus. Zähne, die nicht korrekt aufeinandertreffen, können sowohl die Kiefergelenke als auch die Kaumuskulatur belasten.

Schiefe und verschachtelt eng stehende Zähne lassen sich zudem nicht optimal reinigen, wodurch es verstärkt zu Karies und Zahnfleischentzündungen kommt (Gingivitis und Parodontose). Bei schräg stehenden Zähnen kann die Nahrung nicht richtig zerkleinert werden – Verdauungsprobleme sind oftmals die Folge. Wenn ganze Zahnreihen nicht richtig aufeinanderpassen, kann das zu Kopf- und Nackenschmerzen, Einschränkungen der Beweglichkeit und einer erhöhten Infektanfälligkeit durch eine verminderte Nasenatmung führen.

Gerade Zähne und ein schönes Gesichtsprofil tragen entscheidend zum eigenen Wohlbefinden bei und machen uns attraktiv.

Durch aktives Daumenlutschen werden die oberen Zahnreihen nach vorne verschoben, und die unteren Frontzähne bekommen starken Druck in Richtung Zunge. Dadurch biegen sich Frontzähne und Kiefer auf und es entsteht ein „offener Biss“!
Die Folgen:

  • Richtiges Abbeißen ist nicht möglich.
  • Es kommt zu Sprechfehlern bei S- und Z-Lauten (Lispeln).
  • Durch den Druck der unteren Frontzähne in Richtung Zunge entsteht eine „Frontzahnstufe“.

Nein!
Voraussetzung für das Tragen einer solchen Zahnspange ist eine gute Mundhygiene, auf welche wir in unserer Praxis besonders großen Wert legen. Bei schlechter Mundhygiene kann es im Einzelfall zu Entkalkungen des Zahnschmelzes kommen, die sich durch weißliche Verfärbungen äußern.

Kennen Sie das Problem, dass nach einer kieferorthopädischen Behandlung Schneidezähne wieder „schief“ stehen? Diese Schwierigkeit lässt sich im Vorhinein umgehen – denn mittlerweile gibt es optimal wirkende Methoden, um die erreichte Schneidezahnposition zu fixieren.
Dafür sind spezielle Klebeschienen notwendig, die, von außen unsichtbar, hinter die Frontzähne geklebt werden. Die Schneidezähne verschieben sich dann nicht mehr und bleiben gerade stehen!
Klebeschienen setzen wir gerne ein, wenn Sie es für Ihr Kind wünschen.

Ja! Solange Zähne und Zahnfleisch gesund sind gibt es für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersbeschränkung.

Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, Bewertungen und jeweiligen Leistungsübersichten der privaten Zusatzversicherungen:

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Anfahrt mit dem Auto:
kostenlose Parkmöglichkeiten

Direkt gegenüber von unserem Praxiseingang können Sie vormittags und zur Erstberatung am Nachmittag Ihr Auto kostenfrei im Parkhaus abstellen (Tiefgarage) – ganz entspannt und ohne Sucherei. Bitte bringen Sie uns einfach den Parkschein mit.

Anfahrt mit dem Bus

Haltestelle: Oberpleis Busbahnhof

Linie 520, 521 (Königswinter, O-Dollendorf, Ittenbach, Heisterbacherrott)
Linie 525 (Hennef, Sand)
Linie 535 (Siegburg, Niederpleis, Birlinghoven, Uthweiler)
Linie 536 (Asbach, Eudenbach)
Linie 537 (Bonn, Stieldorf, Vinxel)

Eingang unserer Praxis

L-förmiger Eingang
Die Praxis befindet sich im 2. Obergeschoss – ein Aufzug ist vorhanden.

Kontaktformular

    *Pflichtangabe