Die gesetzlichen Bestimmungen

Nach § 28 und 29 Abschnitt B, Abs.1–3 des Sozialgesetzbuches V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungsanspruch, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Die Leistungen der Krankenkasse müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten …
Leider sind jedoch die Selbstheilungskräfte von Zahnstellungs- oder Kieferanomalien in der Regel sehr gering, d. h. sie „heilen nicht von alleine“ aus.

Vor Beginn einer möglichen Behandlung bewertet der Kieferorthopäde die Schwere der Fehlstellung und untersucht unter anderem, ob die Zahn- und Kieferfehlstellung in der Leistungspflicht der Krankenkassen liegt. Hierzu bedient er sich der von den Krankenkassen festgelegten sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG genannt.


Was sind die KIG?

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind in einer Art Tabelle in jeweils fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Obwohl in der Regel auch bei den Graden 1 und 2 eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist, werden die Kosten für die Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen.

Falls die Kiefer- und Zahnfehlstellung Ihres Kindes nicht in der Leistungspflicht der Krankenkasse liegt (KIG: Grad 1 bzw. 2) empfehlen wir Ihnen, die Behandlung privat durchführen zu lassen. Unsere Abrechnung erfolgt im gesetzlich vorgegebenen Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Zahlungsweise wird in einem sozial verträglichen Rahmen mit Ihnen vereinbart.


In welchem Alter sollte mein Kind das erste Mal zum Kieferorthopäden?

Es empfiehlt sich, die Gebissentwicklung bereits im Alter von 6–9 Jahren zum ersten Mal von einem Spezialisten kontrollieren zu lassen, da bestimmte Anomalien schon in diesem Alter korrigiert werden sollten.


Warum sollten Zahn- und Kieferfehlstellungen beseitigt werden?

Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer sind nicht nur unschön – sie lösen unter Umständen auch gesundheitliche Probleme aus. Zähne, die nicht korrekt aufeinandertreffen, können sowohl die Kiefergelenke als auch die Kaumuskulatur belasten.

Schiefe und verschachtelt eng stehende Zähne lassen sich zudem nicht optimal reinigen, wodurch es verstärkt zu Karies und Zahnfleischentzündungen kommt (Gingivitis und Parodontose). Bei schräg stehenden Zähnen kann die Nahrung nicht richtig zerkleinert werden – Verdauungsprobleme sind oftmals die Folge. Wenn ganze Zahnreihen nicht richtig aufeinanderpassen, kann das zu Kopf- und Nackenschmerzen, Einschränkungen der Beweglichkeit und einer erhöhten Infektanfälligkeit durch eine verminderte Nasenatmung führen.

Gerade Zähne und ein schönes Gesichtsprofil tragen entscheidend zum eigenen Wohlbefinden bei und machen uns attraktiv.


Daumenlutschen – und nun?

Durch aktives Daumenlutschen werden die oberen Zahnreihen nach vorne verschoben, und die unteren Frontzähne bekommen starken Druck in Richtung Zunge. Dadurch biegen sich Frontzähne und Kiefer auf und es entsteht ein „offener Biss“!
Die Folgen:

  • Richtiges Abbeißen ist nicht möglich.
  • Es kommt zu Sprechfehlern bei S- und Z-Lauten (Lispeln).
  • Durch den Druck der unteren Frontzähne in Richtung Zunge entsteht eine „Frontzahnstufe“.

Weitere ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter „Myofunktionelle Therapie“ auf dieser Homepage.


Schädigt eine festsitzende Zahnspange die Zähne?

Nein!
Voraussetzung für das Tragen einer solchen Zahnspange ist eine gute Mundhygiene, auf welche wir in unserer Praxis besonders großen Wert legen. Bei schlechter Mundhygiene kann es im Einzelfall zu Entkalkungen des Zahnschmelzes kommen, die sich durch weißliche Verfärbungen äußern.


Was passiert, wenn die feste Spange entfernt wird?

Kennen Sie das Problem, dass nach einer kieferorthopädischen Behandlung Schneidezähne wieder „schief“ stehen? Diese Schwierigkeit lässt sich im Vorhinein umgehen – denn mittlerweile gibt es optimal wirkende Methoden, um die erreichte Schneidezahnposition zu fixieren.
Dafür sind spezielle Klebeschienen notwendig, die, von außen unsichtbar, hinter die Frontzähne geklebt werden. Die Schneidezähne verschieben sich dann nicht mehr und bleiben gerade stehen!
Klebeschienen setzen wir gerne ein, wenn Sie es für Ihr Kind wünschen.


Können auch erwachsene Patienten kieferorthopädisch behandelt werden?

Ja! Solange Zähne und Zahnfleisch gesund sind gibt es für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersbeschränkung.